Testament Pflichtteil

Testament PflichteilBeim Testament kann man zwar Jedermann als Erbe einsetzen, sollte jedoch berücksichtigen, dass nahen Angehörigen ein Pflichtteil zusteht. Wenn Sie also Ihre eigenen Kinder oder ihren Ehegatten, oder ihre Eltern im Testament nicht berücksichtigen, dann steht Ihnen trotzdem ein Pflichtteil zu. Wenn ein Erbe ohne Ihr Testament gesetzlich berücksichtigt worden wäre, können Sie das Pflichtteil nicht ausschließen. Das Pflichtteil ist der Mindestanspruch, den ein Erblasser im Testament nur in ganz besonderen Ausnahmefällen entziehen kann. Voraussetzung für den Anspruch des Pflichtteils ist, dass die Angehörigen ohne ein Testament Erben geworden wären. Der Pflichtteilsanspruch besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Ein Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegen den im Testament eingesetzten Erben.

Das Pflichtteil ist auch, wenn das Testament es anders bestimmt an den Berechtigten auszuzahlen. Pflichtteilsberechtigte haben Anspruch auf die Einsicht in das Testament. Wenn Sie also im Testament gleich eine Erbaufteilung vornehmen, die das Pflichtteil mit einbezieht, können Sie unter Umständen langwierige Erbauseinandersetzungen vermeiden. Die gesetzliche Erbfolge sieht vor, dass die nahen Angehörigen ohne Vorliegen eines Testaments jeweils einen Teil des Erbes erhalten. Diese Regelung ohne Testament führt dann meist zur so genannten Erbengemeinschaft.

Berliner Testament

Das gemeinschaftliche Testament wird auch Berliner Testament genannt. Informieren Sie sich im weiterführenden Artikel, was zu beachten ist. Berliner Testament