Kosten Testament

Kosten TestamentDas eigenhändige Testament zu verfassen kostet erst einmal nichts. Sollte man sich von einem Anwalt oder einem Notar beraten lassen, kann man nach den Honoraren im Vorfeld fragen. Der Anwalt wird nach der Gebührenordnung (BRAGO) abrechnen. Sie können jedoch auch eine andere Vergütung vereinbaren, dann gilt diese. Diese Gebührenordnung ist jedoch eine Wissenschaft für sich auch bei der Kostenermittlung für eine Beratung zum Erstellen eines Testaments. Die Gebührenvereinbarung beim Testament richtet sich nach dem Wert des Vermögens und sollte auf jeden Fall schriftlich festgehalten werden. Auch die Kosten für eine Erstberatung zum Testament richten sich nach dem zu vererbenden Wert.

Auch die Gebührenordnung der Notare sollte man vor dem Termin zur Erstellung eines Testaments erfragen. Dies wird sich ganz nach dem Umfang Ihres Vermögens richten. Je nachdem wie umfangreich Ihr persönliches Testament ist, ob Sie ein Einzeltestament, ein Berliner Testament oder ein gemeinschaftliches Testament wünschen.
Auch ein handschriftliches oder eigenhändiges Testament können Sie bei einem Notar hinterlegen und dies wird dann ebenfalls einen geringen Kostenbeitrag nach sich ziehen. Wenn Sie allerdings Ihr schriftlich verfasstes Testament zu Hause aufheben, verursacht das keinerlei Kosten. Es hat allerdings den kleinen Unsicherheitsfaktor, dass es einem Erben vielleicht nicht so zusagt, wenn Sie beispielsweise einen Dritten begünstigen. Der leer ausgehende Erbe könnte also ganz leicht Ihr Testament verschwinden lassen. Diese Möglichkeit ist natürlich beim notariell hinterlegten Testament ausgeschlossen. So könnten Sie also an der falschen Stelle Kosten gespart haben.

Testament Beispiele und Muster

Gerne dürfen Sie alle hier vorliegenden Testament Muster und beispiele frei für Ihre privaten Zwecke verwenden. Testament Beispiele | Mustertestament