Erbausschlagung

Die Erbschaft geht mit dem Tod des Erblassers automatisch auf die gesetzlichen Erben über. Annehmen muss man eine Erbschaft aus diesem Grund nicht ausdrücklich. Jede Erbschaft kann aber auch innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis der Erbschaft ausgeschlagen werden. Wenn ein Testament besteht oder ein Erbvertrag dann beginnt die Frist erst mit der Eröffnung des letzten Willens. Für minderjährige Kinder benötigen die Eltern zur Erbausschlagung die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Die Frist von sechs Wochen muss auch hier beachtet werden. Die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts und die Erbausschlagung der Eltern müssen innerhalb der genannten Frist vorliegen. Wenn ein Elternteil bereits selbst das Erbe wegen Überschuldung ausgeschlagen hat, ist die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts nicht mehr notwendig. Bei Auslandsaufenthalten gibt es eine Fristverlängerung. Die Erbausschlagung wird in der Regel nur dann vorkommen, wenn man Schulden erben soll. Sie können die Erbausschlagung dem Amtsgericht gegenüber erklären. Das Gericht wird Ihre Erbausschlagung zur Niederschrift festhalten.

Vor der Erbausschlagung informieren

ErbausschlagungVor der Erbausschlagung sollte man sich in Ruhe genau informieren, welche Werte und welche Verbindlichkeiten vorhanden sind. Wenn man das Erbe erst einmal ausgeschlagen hat, dann sind sämtliche Rechte an dem Erbe verwirkt. Auch ein Pflichtteil gibt es in diesem Fall nicht mehr. Im Falle, dass der Erblasser auf den ersten Blick mehr Schulden als Vermögen hinterlässt Könnte es sich eventuell noch anbieten ein Nachlassinsolvenzverfahren in Erwägung zu ziehen. Sollte sich hierbei nämlich herausstellen, dass doch ein Plus bleibt, hätten Sie bei einer vorzeitigen Erbausschlagung alle Rechte an dem Erbe verloren. Mit einem Nachlassinsolvenzverfahren könnten Sie ohne das Erbe auszuschlagen Ihre Haftung auf den Nachlass beschränken.

Haben Sie keinen Überblick über die Verbindlichkeiten und deshalb große Bedenken vor der Haftung könnten Sie noch ein Aufgebotsverfahren in Betracht ziehen. Hier werden sämtliche Gläubiger innerhalb einer bestimmten Frist aufgefordert, Ihre Geldforderungen anzumelden. Versäumen die Gläubiger diese Frist, so muss der Erbe diese Schulden im Nachhinein grundsätzlich nicht mehr bezahlen. Forderungen, die allerdings bekannt sind, zum Beispiel Hypothekenschulden im Grundbuch, müssen auch nach dieser Frist noch erfüllt werden. Bei der Überprüfung der Verbindlichkeiten sollte man auch die laufenden Versicherungen und deren Forderungen nicht übersehen, denn diese müsste man kündigen, da man als Erbe in den Vertrag eintritt.

Aus all diesen Regelungen geht jedoch ganz klar hervor, dass man sich eine Erbausschlagung auf jeden Fall gut überlegen sollte, denn sie ist nicht umkehrbar. Wenn die Erbausschlagung rechtskräftig ist, hat man definitiv das Recht am Erbe verloren.

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