Testament anfechten

Testament anfechtenWenn Sie mit den Festlegungen des Testaments als Pflichtteilsberechtigter nicht einverstanden sind, dann können Sie das Testament anfechten. Sie können also beim Anfechten des Testaments darauf bestehen, Ihren Pflichtteil als Bargeldbetrag ausbezahlt zu bekommen. Bei einer Anfechtung des Testaments zwischen Kindern und verwitwetem Elternteil kann es zu einer erheblichen Störung des Familienfriedens kommen. Es ist eine Gratwanderung zwischen den nicht im Testament verfassten, doch geerbten Ansprüchen und der Zuneigung zu den Eltern. Bevor Sie ein Testament anfechten, sollten Sie also auf jeden Fall mit dem Alleinerben sprechen. Vielleicht zeigt sich dieser ja einsichtig und so kann man sich die zeit- und nervenaufreibende Testamentsanfechtung vor Gericht ersparen. Es sollte immer die letzte Option sein, ein Testament anzufechten. Dies muss jeder im Einzelfall für sich selbst entscheiden. Schon der Gerechtigkeitssinn treibt viele Erben dazu ein Testament anzufechten. Es gibt allerdings auch häufig Fälle von Habgier bei der Testamentsanfechtung.

Generell ist also ein Erblasser gut beraten, sein Testament so zu verfassen, dass der Familienfriede auch nach seinem Tod gewahrt bleibt. Das heißt, verfassen Sie Ihr Testament rechtskräftig und gerecht, so wird in der Regel auch niemand Ihr Testament anfechten wollen. Es ist zwar ihr eigenes Vermögen, das Sie weitergeben, doch einen langfristigen Rechtsstreit will niemand herbeiführen. Je mehr Ihnen Ihre Familie und deren Zusammenhalt am Herzen liegt, werden Sie vorsorglich das Testament so verfassen, dass es nicht angefochten werden muss.

Berliner Testament

Das gemeinschaftliche Testament wird auch Berliner Testament genannt. Informieren Sie sich im weiterführenden Artikel, was zu beachten ist. Berliner Testament

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