Testament handschriftlich verfassen

Testament handschriftlich verfassenDamit Ihr Testament gültig ist, sollten Sie es auf jeden Fall handschriftlich verfassen. Sie müssen Ihr Testament handschriftlich aufsetzen und zwar von der ersten bis zu allerletzten Zeile. Wenn auch nur ein Satz mit der Schreibmaschine eingefügt ist, ist das Testament definitiv ungültig. Auch ein Computerausdruck ist nicht gültig. Ein auf Tonband gesprochenes Testament ist ebenfalls unwirksam. Das handschriftliche Testament muss auch eigenhändig unterschrieben werden. Rein juristisch reicht zwar Ihr Vorname, doch sicherheitshalber sollten Sie  mit dem ganzen Namen unterschreiben. Es könnten sonst auch beim handschriftlichen Testament Missverständnisse auftreten, von wem das Testament nun wirklich stammt. Ort und Datum müssen gesetzlich nicht zwingend eingetragen sein. Dies einzutragen ist jedoch ratsam. Wenn Sie mehrere Testamente verfassen, die vielleicht einen anderen Erben begünstigen oder widersprüchlich sind, dann gilt grundsätzlich das, mit dem letzten Datum. Wer jedoch sein handschriftliches Testament ändern will, ist besser beraten, das vorherige zu vernichten.

Es steht Ihnen beim handschriftlichen Testament völlig frei, wen Sie als Erben einsetzen.  Ihren eigenen Kindern steht jedoch, egal wen Sie bestimmen, immer ein Pflichtteil zu. Es ist auch ratsam, dem handschriftlichen Testament eine „Checkliste“ der Vermögenswerte bei zu fügen. Ihr letzter Wille sollte keine Schulden beinhalten.
Wenn Sie als Erbe nämlich solch ein handschriftliches Testament in den Händen halten, ist es ratsam, das Erbe zu prüfen, bevor Sie ja dazu sagen. Ein Erbe kann nämlich auch Schulden beinhalten, die man nach dem Erbe zahlen muss, wenn man ein Testament angenommen hat. Auch bei einem handschriftlichen Testament haben Sie sechs Wochen Zeit das Erbe auszuschlagen.

Testament anfechten

Sind Sie mit dem handschriftlichen Testament und dessen Verfügungen nicht einverstanden, so können Sie das Testament auch anfechten.