Erbschein beantragen

Der Erbschein ist die Berechtigung, ein Erbe anzutreten. Ohne einen Erbschein zu beantragen, könnten Sie auch erben. Wenn allerdings jemand Ihre Berechtigung als Erbe in Frage stellt, müssen Sie den Erbschein vorlegen. Ohne die Vorlage des Erbscheins zahlt Ihnen die Bank z.B. keinen Pfennig aus vom Konto des Erblassers. Auch wenn Sie ein Grundstück auf Ihren Namen überschreiben möchten oder ein Auto in der Zulassung ändern wollen und für zahlreiche weitere Rechtsgeschäfte brauchen Sie als Nachweis den Erbschein.

Der Erbschein als Nachweis

ErbscheinDer Erbschein ist nicht der einzige Nachweis Ihrer Verfügungsberechtigung. Beim Grundbuchamt würde streng genommen auch die Vorlage eines öffentlichen Testaments (oder eines Erbvertrages) genügen. Wenn Sie eine Kontovollmacht schon zu Lebzeiten des Verstorbenen hatten, brauchen Sie ebenfalls keinen Erbschein um Geld vom Konto (z.B. für die Beisetzungskosten) abzuheben. Überprüfen Sie also vor der Beantragung ob Sie einen Erbschein überhaupt benötigen. Den Erbschein können Sie beim Nachlassgericht, dies ist ein Teil des Amtsgerichts beantragen. Das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen ist zuständig für die Ausstellung des Erbscheins. Den Erbschein können Sie für sich beantragen. Auch eine Erbengemeinschaft oder mehrere Personen können einen so genannten gemeinschaftlichen Erbschein beantragen. Um den Erbschein zu beantragen brauchen Sie nicht unbedingt fachliche Hilfe.

Folgende Angaben sind notwendig beim Beantragen des Erbscheins:
• Den Todeszeitpunkt des Erblassers (Sterbeurkunde)
• Ihr Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde) falls nicht vorhanden auf dem Standesamt zu bekommen
• Ob es Miterben gibt
• Gibt es ein Testament oder einen Erbvertrag
• Ist ein Rechtsstreit über das Erbe anhängig

Nehmen Sie zum Beantragen des Erbscheins das Testament oder den Erbvertrag mit. Wenn Sie das Testament nicht selbst in Händen haben, so genügt auch die Angabe einer Person, die hiervon Kenntnis hat. Das Gericht hat das Recht auch eine eidesstattliche Erklärung zur Richtigkeit Ihrer Angaben zu verlangen, wenn es berechtigte Zweifel hat.

Haben Sie alle Angaben gemacht, die Erbberechtigung zweifelsfrei nachgewiesen, dann wird Ihnen der Erschein ca. 3 – 6 Wochen nach der Beantragung erteilt. Nach vier Wochen kann man ruhig einmal nachfragen, ob die Angelegenheit Fortschritte macht. Eine Beerdigung verursacht schließlich enorme Kosten, da ist eine Teilauszahlung des Erbes sicherlich hilfreich und deswegen sollte man den Erbschein auch zügig beantragen. Wenn man beim Beantragen des Erbscheines unrichtige oder fehlende Angaben zu Miterben gemacht hat, kann der Erbschein auch wieder entzogen werden. Für die Erteilung eines Erbscheins wird jeweils eine Gebühr fällig. Die Höhe der Gebühr für den Erbschein richtet sich nach dem zu vererbenden Vermögen, abzüglich der Nachlassverbindlichkeiten.

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