So verfassen Sie Ihren letzten Willen wasserdicht und konform mit allen aktuellen Gesetzesänderungen

testamentWer denkt schon gerne über das eigene Ableben nach? Natürlich niemand, aber dennoch sollten über ein Testament nachdenken, um Ihren Nachlass bestmöglich zu regeln. Es gibt bei der Testamentserstellung sehr viel zu beachten, damit später nach dem Ableben auch tatsächlich alles so geregelt wird, wie Sie es sich vorgestellt haben.

Wenn man kein Testament hinterlässt, so tritt die sogenannte gesetzliche Erbfolge ein. Erben werden demzufolge in unterschiedliche Rangfolgen unterteilt:

  • Erben nach erster Ordnung: Kinder und Enkel
  • Erben nach zweiter Ordnung: Eltern, die Geschwister und Neffen und Nichten
  • Erben dritter Ordnung: Großeltern, Onkel, Tanten, Cousinen und so weiter

Nach dem Tod werden also praktisch nach dieser Hierarchie alle Stufen nacheinander beerbt. Sollte es auf einer Ebene einen Erbberechtigen geben, so erhalten die darunter liegenden Stufen nichts. Dies bedeutet im Praxisbeispiel: ein Kind erbt alles und die Geschwister des Verstorbenen gehen völlig leer aus. Entferntere Verwandte erben also nur dann etwas, wenn die obersten Stufen nicht „besetzt“ sind.

Wann bekommt der Ehepartner nur einen gewissen Anteil?

Wir haben im vorangegangenen Beispiel bisher nicht den Ehepartner erwähnt, der ja in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis zum Verstorbenen steht. Es gilt hier das Ehegattenerbrecht, denn es erbt auch der Ehepartner. Häufig wird fälschlicherweise behauptet, dass der Ehepartner ganz „automatisch“ der Alleinerbe sei. Aber dies ist ein Irrglaube, denn wenn Verwandte nach der Erbfolge zu ermitteln sind, so wird geteilt. Kinder des Verstorbenen spielen also zunächst einmal eine größere Rolle. Möglicherweise steht auch den Eltern ein Anteil zu. Wenn keine Kinder da sind, so kann selbst eine entfernte Cousine anteilsmäßig erben. Um möglichen Ärger zu vermeiden, sollten Sie in jedem Fall ein Testament verfassen.

So vererben Sie richtig

Die Vorlage eines Ehegatten-Testamentes:

Schauen Sie sich Vorlagen zum Ehegatten-Testament an und orientieren Sie sich an üblichen und aktuellen Formulierungen.

Der Pflichtteil für Erben

Wenn ein Testament existiert, so ist damit gleichzeitig die gesetzliche Erbfolge aufgehoben. Es ist jedoch dennoch nicht ohne weiteres möglich, die Erben erster Ordnung, wie Ehepartner oder Eltern gänzlich zu enterben.  Vom Gesetz her steht diesen Personengruppen ein Pflichtteil zu. Er entspricht dabei die Hälfte des gesetzlich vorgeschriebenen Erbteils. Es besteht allerdings die Möglichkeit einen Pflichtteil zu entziehen, wenn der Erblasser beispielsweise von einer erbberechtigten Person körperlich angegangen worden ist. Dies muss jedoch genau aufgeführt werden. Holen Sie sich Hilfe bei einem Notar, um solche Formulierungen zutreffend zu formulieren.

Wie kann man Ersatz-, Vor- und Nacherben benennen?

Wenn beispielsweise die Ehefrau als Alleinerbin vom Ehemann eingesetzt wurde und diese vor dem Ehemann stirbt, so tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Es kann also sein, dass eine Person, die Sie aus triftigen Gründen nicht beerben wollten, plötzlich wieder erbberechtigt ist. Um dem gegebenenfalls vorzubeugen, können Sie einen Ersatzerben benennen, wie beispielsweise einen Tierschutzverein oder etwas, das Ihnen persönlich am Herzen liegt.

Welche Form muss ein Testament haben und wie muss dieses aufbewahrt werden?

Ein Testament auf dem Schmierzettel, der in der Küchenschublade liegt, ist sicherlich auch ein gültiges Testament. Entscheidend ist, dass Sie den Text eigenhändig verfassen und mit Ihrem Vor- und Nachnamen unterzeichnen. Außerdem tragen Sie den Ort ein und das Datum, wann und wo Sie dieses verfasst haben. Um ein Testament zu schreiben, muss man mindestens 16 Jahre alt sein und im Besitz seiner geistigen Fähigkeiten sein.

Überdenken Sie auch die Lagerung eines solch wichtigen Dokumentes! Am besten ist das Testament beim Nachlassgericht aufgehoben.

Kann man ein Testament widerrufen?

Ja, ein Testament kann man immer widerrufen! Um sicher zu gehen, vernichten Sie unbedingt das vorangegangene Testament. Wenn später mehrere Testamente auftauchen, so ist dies mit dem jüngsten Datum gültig. Wenn Sie unsicher sind, wie genau Sie Ihr Testament formulieren sollten, so lassen Sie sich von einem erfahrenen Notar fachmännisch beraten.